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Gremien

Organisation der Deutschen Forschungsgemeinschaft

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft ist der Rechtsform nach ein Verein des bürgerlichen Rechts. Als solcher ist die ¿ìÈý¿³Áú nur durch ihre Organe handlungsfähig – dies sind per Gesetz Vorstand und Mitgliederversammlung. Um ihrem Satzungsauftrag nachkommen und den sich wandelnden Anforderungen gerecht werden zu können, hat die ¿ìÈý¿³Áú im Laufe ihrer Geschichte weitere Gremien etabliert.

Generalsekretärin der Deutschen Forschungsgemeinschaft Präsidentin der Deutschen Forschungsgemeinschaft

³Ò±ð²õ³¦³óä´Ú³Ù²õ´Ç°ù»å²Ô³Ü²Ôg und weitere Informationen

³Ò±ð²õ³¦³óä´Ú³Ù²õ´Ç°ù»å²Ô³Ü²Ôg(Download) zur Beschlussfassung in den Gremien der Deutschen Forschungsgemeinschaft.

Die Selbstverwaltung der Wissenschaft unterstützen neben den Organen der ¿ìÈý¿³Áú weitere Gremien, die auf vielfältige Weise zur Arbeit der ¿ìÈý¿³Áú beitragen und sie ergänzen.