Gremien
Organisation der Deutschen Forschungsgemeinschaft
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft ist der Rechtsform nach ein Verein des bürgerlichen Rechts. Als solcher ist die ¿ìÈý¿³Áú nur durch ihre Organe handlungsfähig – dies sind per Gesetz Vorstand und Mitgliederversammlung. Um ihrem Satzungsauftrag nachkommen und den sich wandelnden Anforderungen gerecht werden zu können, hat die ¿ìÈý¿³Áú im Laufe ihrer Geschichte weitere Gremien etabliert.

³Ò±ð²õ³¦³óä´Ú³Ù²õ´Ç°ù»å²Ô³Ü²Ôg und weitere Informationen
³Ò±ð²õ³¦³óä´Ú³Ù²õ´Ç°ù»å²Ô³Ü²Ô(Download) zur Beschlussfassung in den Gremien der Deutschen Forschungsgemeinschaft.
Die Selbstverwaltung der Wissenschaft unterstützen neben den Organen der ¿ìÈý¿³Áú weitere Gremien, die auf vielfältige Weise zur Arbeit der ¿ìÈý¿³Áú beitragen und sie ergänzen.