±Ê°ùä²õ¾±»å¾±³Ü³¾
Das ±Ê°ùä²õ¾±»å¾±³Ü³¾ der ¿ìÈý¿³Áú besteht aus der Präsidentin oder dem Präsidenten sowie den Vizepräsidentinnen und -präsidenten, deren Zahl von der Mitgliederversammlung festgelegt wird. Die Präsidentin oder der Präsident des Stifterverbandes gehört dem ±Ê°ùä²õ¾±»å¾±³Ü³¾ mit beratender Stimme an. Die Generalsekretärin oder der Generalsekretär der ¿ìÈý¿³Áú nimmt mit beratender Stimme an den Sitzungen des ±Ê°ùä²õ¾±»å¾±³Ü³¾s teil.
Die Präsidentin oder der Präsident entwickelt gemeinsam mit dem ±Ê°ùä²õ¾±»å¾±³Ü³¾ die strategisch-konzeptionelle Ausrichtung der ¿ìÈý¿³Áú. Zudem bereitet das ±Ê°ùä²õ¾±»å¾±³Ü³¾ die Entscheidungen von Senat und Hauptausschuss vor, soweit es sich nicht um Förderentscheidungen handelt.
Die Vizepräsidentinnen und -präsidenten werden von der Mitgliederversammlung für maximal zwei Amtszeiten von jeweils vier Jahren gewählt. Sie nehmen als Gast auch an den Sitzungen von Senat und Hauptausschuss teil. Im Falle der Verhinderung der Präsidentin oder des Präsidenten vertreten sie sie oder ihn in der Ausübung ihrer oder seiner Aufgaben.
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