Beratung und Vermittlung bei Konflikten im Bereich guter wissenschaftlicher Praxis
Mit der Umsetzung des haben sich die Wissenschaftseinrichtungen verpflichtet, innerhalb ihrer Einrichtungen Ombudspersonen einzusetzen, die als neutrale Ansprechpartner in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und beim Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten beraten und vermitteln. Eine finden sie hier.
Neben den lokalen Ombudspersonen können sich Ratsuchende mit Bezug zum deutschen Wissenschaftssystem auch an das (OWID) wenden. OWID ist ein von der ¿ìÈý¿³Áú finanziertes überregionales Ombudsgremium in der Trägerschaft der . Der Zugang zu OWID steht allen Wissenschaftler*innen in Deutschland bei Fragen und Konflikten im Bereich der guten wissenschaftlichen Praxis bzw. der wissenschaftlichen Integrität offen. Das Ombudsgremium wird bei seinen Beratungen und Konfliktvermittlungen von einer ³Ò±ð²õ³¦³óä´Ú³Ù²õ²õ³Ù±ð±ô±ô±ð in Berlin unterstützt.Ìý
Wissenschaftler*innen steht es frei, sich entweder an das überregionaleÌýOmbudsgremiumÌýoder an eine lokale Ombudsperson ihrer wissenschaftlichen Einrichtung zu wenden.Ìý
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Übersichten über Ombudspersonen an Hochschulen und außeruniversitären Einrichtungen
Ombudspersonen an außeruniversitären Forschungseinrichtungen:
Verfahrensleitfaden
Zur Orientierung bei Fragen zur guten wissenschaftlichen Praxis und bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten hat die ¿ìÈý¿³Áú einen Verfahrensleitfade(Download) erstellt, in den die vielfältigen Erfahrungen der ¿ìÈý¿³Áú und ihrer ³Ò±ð²õ³¦³óä´Ú³Ù²õ²õ³Ù±ð±ô±ô±ð im Umgang mit Verdachtsfällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens der letzten Jahre eingeflossen sind.
Gedruckte Exemplare des Verfahrensleitfadens können über die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit unter 0228 885-2109 oder presse@dfg.d(externer Link) angefordert werden.