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Vertrauensdozent*innen

Alle Hochschulen, die Mitglieder der Deutschen Forschungsgemeinschaft sind, bestimmen aus ihrem Kreis eine*n Hochschullehrer*in als Vertrauensdozent*in der ¿ìÈý¿³Áú. 

Vertrauensdozent*innen nehmen an der jeweiligen Mitgliedseinrichtung die Funktion einer Ansprechperson für Antragstellende aller Wissenschaftsbereiche bei der ¿ìÈý¿³Áú wahr. Sie sind dabei Bindeglied zwischen Antragstellenden der Einrichtungen und der ¿ìÈý¿³Áú.

Die Tätigkeiten haben je nach Gegebenheiten an der jeweiligen Mitgliedseinrichtung sicherlich unterschiedliche Schwerpunkte. Vertrauensdozent*innen 

  • informieren Wissenschaftler*innen ihrer Einrichtung über die verschiedenen ¹óö°ù»å±ð°ù³¾Ã¶²µ±ô¾±³¦³ó°ì±ð¾±³Ù±ð²Ô der ¿ìÈý¿³Áú,
  • beraten Wissenschaftler*innen ihrer Einrichtung bei der Antragstellung, insbesondere Forschende in frühen Karrierephasen,
  • unterstützen bei Unsicherheiten und in Zweifelsfragen, die sich im Rahmen der Antragstellung oder in allen Phasen des Verfahrens ergeben können und 
  • wirken vermittelnd zwischen Antragsteller*innen und der ¿ìÈý¿³Áú. 

Die Mitgliedseinrichtungen sind frei, die Bestimmung der Person nach einem für sie geeigneten Procedere durchzuführen. Bei einer Ernennung bzw. einem Wechsel der Vertrauensdozent*in bitten wir, die ³Ò±ð²õ³¦³óä´Ú³Ù²õ²õ³Ù±ð±ô±ô±ð unter der unten angegebenen Adresse formlos und unter Kenntnisnahme der Hochschulleitung (z.B. Vizepräsident*in Forschung) zu informieren.

Kontakt

Silke Müller
E-Mail: silke.mueller@dfg.de
Telefon: +49 (228) 885-2062