Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung bestimmt die Grundsätze für die Arbeit der ¿ìÈý¿³Áú. Sie wählt die Präsidentin oder den Präsidenten, das ±Ê°ùä²õ¾±»å¾±³Ü³¾, den Senat und bestätigt die Berufung der Generalsekretärin oder des Generalsekretärs durch den Hauptausschuss. Die Mitgliederversammlung nimmt den Jahresbericht und die Jahresrechnung des Vorstands entgegen und entlastet diesen.
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich einmal statt. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss einberufen werden, wenn das ±Ê°ùä²õ¾±»å¾±³Ü³¾, der Hauptausschuss oder ein Drittel der Mitglieder dies verlangen. Zur Mitgliederversammlung werden auch die Mitglieder des ±Ê°ùä²õ¾±»å¾±³Ü³¾s und des Hauptausschusses eingeladen, die allerdings nur beratende Stimme haben.
Die ¿ìÈý¿³Áú hat aktuell 99 Mitglieder. Diese setzen sich zusammen aus Hochschulen, anderen Forschungseinrichtungen, Akademien der Wissenschaften sowie wissenschaftlichen Verbänden.
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Kontakt
E-Mail: | kathrin.denter@dfg.de |
Telefon: | +49 (228) 885-3236 |