Nationale Forschungsdateninfrastruktur
Die nationale Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) soll die Datenbestände von Wissenschaft und Forschung systematisch erschließen, nachhaltig sichern und zugänglich machen sowie (inter-)national vernetzen.Ìý
Sie wird in einem aus der Wissenschaft getriebenen Prozess als vernetzte Struktur eigeninitiativ agierender Konsortien aufgebaut.
Informationsvideos zur NFDI
Über die NFDI
Ziele der ¹óö°ù»å±ð°ù³Ü²Ô²µ
Die Ziele der ¹óö°ù»å±ð°ù³Ü²Ô²µ von Konsortien sind:
- Etablierung von Regeln zum standardisierten Umgang mit Daten in enger Rückkoppelung mit der jeweiligen Fachgemeinschaft
- Erarbeitung von disziplinübergreifenden Metadatenstandards
- Entwicklung von verlässlichen und interoperablen Maßnahmen für das Datenmanagement und ein auf die Anforderungen der Fachgemeinschaft zugeschnittenes Dienste-Angebot
- Steigerung der Nachnutzbarkeit bereits vorhandener Daten, auch über die Fächergrenzen hinaus
- Anbindung und Vernetzung mit Partnern in ausländischen Wissenschaftssystemen, die Kompetenz im Bereich Forschungsdatenmanagement aufweisen.
- Mitarbeit bei der Entwicklung und Etablierung generischer, konsortienübergreifender Dienste und Standards zum Forschungsdatenmanagement
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt mit dem Ziel, als Konsortien gefördert zu werden, sind Verbünde von Einrichtungen, die staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Ressortforschungseinrichtungen, Akademien und andere öffentlich geförderte Informationsinfrastruktureinrichtungen oder weitere entsprechende Akteure umfassen können.
Die Antragsberechtigung setzt außerdem voraus, dass die Einrichtung gemeinnützig und in deutscher Trägerschaft ist beziehungsweise ihren Sitz in Deutschland hat.
Anforderungen an das Projekt
Konsortien haben zum Ziel, den Zugang zu und die Nutzung der für sie relevanten Forschungsdaten zu gewährleisten und nachhaltig zu gestalten. Dazu muss ein stimmiges Datenmanagementkonzept entwickelt werden. Bereits existierende Datensammlungen und Dienste sollen zum Aufbau der NFDI beitragen und integriert werden.
¹óö°ù»å±ð°ù°ì°ù¾±³Ù±ð°ù¾±±ð²Ô
¹óö°ù»å±ð°ù°ì°ù¾±³Ù±ð°ù¾±±ð²Ô gemäß der Bund-Länder-Vereinbarung zu Aufbau und ¹óö°ù»å±ð°ù³Ü²Ô²µ einer Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) vom 26. November 2018 sind:
- fachliche Relevanz und Qualität der geplanten Maßnahmen;
- erwartbarer Mehrwert für die Entwicklung disziplinübergreifender Metadatenstandards und die Schaffung eines verlässlichen und nachhaltigen Dienste-Angebots im Konsortium;
- die Verankerung des Konsortiums in der jeweiligen Fachgemeinschaft und Einbindung der relevanten Partner;
- strukturelle Bedeutung für die NFDI und das Wissenschaftssystem;
- Effizienz und Nachhaltigkeit;
- internationale Anschlussfähigkeit;
- ein stimmiges Konzept zu Datennutzung und -zugang sowie Auffindbarkeit und Nachnutzbarkeit der Daten, welches entlang der FAIR-Prinzipien ausgerichtet ist;
- ein den Bedürfnissen von Nutzern und Anbietern angemessenes Betriebsmodell (ggf. einschließlich moderater Nutzungsgebühren).
Eine Übersicht der ¹óö°ù»å±ð°ù°ì°ù¾±³Ù±ð°ù¾±±ð²Ô und Erläuterungen dazu sind dem ¿ìÈý¿³Áú-Vordruck nfdi120(interner Link)zu entnehmen.
Art und Umfang der ¹óö°ù»å±ð°ù³Ü²Ô²µ
Bund und Länder beabsichtigen, insgesamt bis zu 30 Konsortien zu fördern. Für die ¹óö°ù»å±ð°ù³Ü²Ô²µ der Konsortien stehen im Endausbau bis zu 85 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung; in dieser Summe ist die Programmpauschale in Höhe von 22 Prozent bereits enthalten. Damit stehen für die Finanzierung von direkten Projektkosten maximal etwa 70 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Für einzelne Konsortien sind pro Jahr in der Regel 2–5 Millionen Euro inklusive Programmpauschale und somit 1,6–3,9 Millionen Euro für direkte Projektkosten vorgesehen. Ausgehend von 30 Förderfällen stehen im Durchschnitt pro Konsortium 2,32 Millionen Euro für direkte Projektkosten zur Verfügung.
Dauer der ¹óö°ù»å±ð°ù³Ü²Ô²µ
Die Konsortien werden zunächst für einen Zeitraum von fünf Jahren gefördert.
Formulare und Merkblätter
Konsortien der ersten Runde | |
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OktoberÌý– DezemberÌý2024 | Begutachtung der Anträge auf weitere ¹óö°ù»å±ð°ù³Ü²Ô²µ der Konsortien der 1. Runde |
AnfangÌýMärzÌý2025 Ìý Ìý Ìý Ìý Ìý Ìý Ìý Ìý Ìý Ìý Ìý Ìý Ìý Ìý Ìý Ìý | Sitzung des NFDI-Expertengremiums / Empfehlung and die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz zu den Anträgen auf Fortsetzung der KonsortienÌý |
Sommer 2025 | Entscheidung der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz zur Weiterförderung der KonsortienÌý |
Konsortien der zweiten Runde | |
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30.ÌýSeptemberÌý2024 Ìý Ìý Ìý Ìý Ìý Ìý Ìý Ìý Ìý Ìý Ìý Ìý Ìý Ìý Ìý Ìý Ìý Ìý Ìý Ìý ÌýÌý | Frist für die Einreichung der Zwischenberichte für die KonsortienÌý |
11. Februar 2025 | Symposium zu den Zwischenberichten der KonsortienÌý |
März 2025 | Veröffentlichung der aktualisierten Programm- und Antragsunterlagen für die Fortsetzungsphase sowie Kommunikation der Hinweise aus Begutachtung und Beratung zu den Zwischenberichten an die KonsortienÌý |
18. Juni 2025 | Frist zur Einreichung einer verbindlichen Absichtserklärung zu einem Antrag auf weitere ¹óö°ù»å±ð°ù³Ü²Ô²µ für die Konsortien (mit verbindlichen Informationen über die Zusammensetzung des Konsortiums in der nächsten Förderphase) |
6. August 2025 | Frist zur Einreichung eines Antrags auf weitere ¹óö°ù»å±ð°ù³Ü²Ô²µ für die KonsortienÌý |
Oktober – Dezember 2025 | Begutachtung der Anträge auf weitere ¹óö°ù»å±ð°ù³Ü²Ô²µ der KonsortienÌý |
Januar 2026 | Kommunikation der Begutachtungsergebnisse an die Konsortien mit der Möglichkeit zur Stellungnahme |
März 2026 | Sitzung des NFDI-Expertengremiums / Empfehlung and die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz zu den Anträgen auf Fortsetzung der KonsortienÌý |
Sommer 2026 | Entscheidung der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz zur Weiterförderung der KonsortienÌý |
1. Oktober 2026 | Beginn der zweiten Förderphase für KonsortienÌý |
Der Ablauf für die Konsortien der dritten Ausschreibungsrunde wird weitestgehend analog gestaltet sein, dabei jedoch den zeitlichen Versatz aus der Begutachtung der Erstanträge entsprechend berücksichtigen.
Formale und organisatorische Fragen
Fragen zur Betreuung derzeit geförderter Konsortien
Fragen zum Programm
Sollten Sie Ihre Ansprechperson nicht erreichen, können Sie das NFDI-Team gerne kontaktieren unterÌý
Tel. +49 228 885-3500, nfdi@dfg.d(externer Link) Bitte beachten Sie auch unsere FAQ(interner Link).
NFDI-Expertengremium
Für das Verfahren zur Auswahl der NFDI-Konsortien hat der Hauptausschuss der ¿ìÈý¿³Áú in seiner Sitzung am 06. Dezember 2018 das NFDI-Expertengremium eingesetzt. Dessen Hauptaufgaben sind die Bewertung der Anträge auf der Grundlage einer fachwissenschaftlichen, informationstechnischen und strukturbezogenen Begutachtung sowie die Formulierung der Förderempfehlungen an die GWK. Das Expertengremium setzt sich zusammen aus Expert*innen, die in verschiedenen Wissenschaftsgebieten ausgewiesenen sind und auch über langjährige Erfahrung im Ausland, im Wissenschaftsmanagement, in wissenschaftlichen Infrastruktureinrichtungen oder in der Wirtschaft verfügen.
- des NFDI-Expertengremiums zur Zukunft der NFDI nach Auslaufen der Bund-Länder-Vereinbarung im Jahr 2028
- Information für die Wissenschaft: „Nationale Forschungsdateninfrastruktur (NFDI): Eckpunkte für die zweite Förderphase veröffentlicht(interner Link)
- Eine Stellungnahm(Download) des NFDI-Expertengremiums zur Vorbereitung und Beantragung von Basisdiensten für die NFDI im Nachgang zur dritten NFDI-Konferenz.
- Das NFDI-Expertengremium hat sich in seiner zweiten Stellungnahme 202(Download) zum weiteren Auf- und Ausbau der NFDI und den damit verbundenen Herausforderungen geäußert.
- Einschätzungen und Beobachtunge(Download) des NFDI-Expertengremiums zur Planung von NFDI-Konsortien im Nachgang zur ersten NFDI-Konferenz 2019.
Ansprechperson für Fragen zum NFDI-Expertengremium:
Weitere Informationen
Auf Basis der von Bund und Ländern am 26. November 2018 getroffenen arbeiten die Deutsche Forschungsgemeinschaft (¿ìÈý¿³Áú) und die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) bei Aufbau und ¹óö°ù»å±ð°ù³Ü²Ô²µ der NFDI zusammen. Die ¿ìÈý¿³Áú ist für die wissenschaftsgeleitete Begutachtung und Bewertung der Konsortien-Anträge verantwortlich. Die GWK entscheidet auf Grundlage der Förderempfehlungen der ¿ìÈý¿³Áú. Voraussetzung für die ¹óö°ù»å±ð°ù³Ü²Ô²µ von Konsortien im Rahmen der NFDI ist ein positives Votum aus der Begutachtung.
In der NFDI werden Konsortien, die Konsortialversammlung, der Wissenschaftliche Senat sowie das Direktorat zusammenwirken:
Konsortien
Konsortien sind auf langfristige Zusammenarbeit angelegte Zusammenschlüsse von Nutzer*innen und Anbieter*innen von Forschungsdaten wie staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Ressortforschungseinrichtungen, Akademien und andere öffentlich geförderte Informationsinfrastruktureinrichtungen. Sie sind in der Regel nach Fachgruppen beziehungsweise Methoden organisiert und haben zum Ziel, den Zugang zu und die Nutzung der für sie relevanten Forschungsdaten zu gewährleisten und nachhaltig zu gestalten.
Konsortialversammlung
Jedes Konsortium wird durch einen Sprecher oder eine Sprecherin in der Konsortialversammlung vertreten. Die Konsortialversammlung ist das zentrale fachliche Organ der NFDI. Sie trifft alle relevanten fachlichen, operativen und Dienste-bezogenen Entscheidungen für die NFDI-Konsortien und die NFDI und entscheidet – im Rahmen der vom Wissenschaftlichen Senat verabschiedeten Prinzipien – über die Einführung von fachübergreifenden Verfahren, Diensten oder Standards im Rahmen der NFDI.
Wissenschaftlicher Senat
Der Wissenschaftliche Senat ist das zentrale strategische Organ der NFDI. Er berät die GWK in allen grundsätzlichen Fragen der Weiterentwicklung der NFDI und trägt Sorge für die Anschlussfähigkeit der NFDI an nationale und internationale Entwicklungen.
Kuratorium
Das Kuratorium fungiert als administrativ-strategisches Kontrollgremium des NFDI-Vereins. Es besteht aus insgesamt neun Mitgliedern, je drei von der Bundesrepublik Deutschland, von den Bundesländern und von der Mitgliederversammlung des NFDI-Vereins.
Direktorat
Das Direktorat mit Sitz in Karlsruhe besteht aus einer hauptamtlichen Direktor*in und einer ³Ò±ð²õ³¦³óä´Ú³Ù²õ²õ³Ù±ð±ô±ô±ð. Zum 1. März 2020 wurde Professor Dr. York Sure-Vetter zum hauptamtlichen Direktor der NFDI für fünf Jahre ernannt. Das Direktorat erarbeitet Handlungsvorschläge für die Konsortialversammlung und den Wissenschaftlichen Senat, erwirkt erforderliche Beschlüsse in diesen Gremien und vertritt die NFDI nach außen. Das Direktorat koordiniert zudem die Bearbeitung von Querschnittsthemen durch die NFDI-Konsortien.
Weitere Informationen:
Governance
Zum Themenbereich Governance der NFDI fand am 30. August 2019 ein Workshop in der ¿ìÈý¿³Áú-³Ò±ð²õ³¦³óä´Ú³Ù²õ²õ³Ù±ð±ô±ô±ð in Bonn statt. Im Mittelpunkt des Workshops standen Fragen zur Verfasstheit der Konsortien, zum Zusammenspiel der einzelnen Strukturelemente in der NFDI sowie zu konkreten Fragen der Antragstellung.
Antragseingang
Statistische Übersichten zum Antragseingang in den Ausschreibungsrunden der Jahre 2019, 2020 und 2021 finden Sie hier:
- Zur statistischen Auswertung 201(Download)
- Zur statistischen Auswertung 202(Download)
- Zur statistischen Auswertung 202(Download)
- Statistische Übersicht zum Antragseingang in den drei Ausschreibungsrunde(Download)
Geförderte Vorhaben
Am 26. Juni 2020 hat die GWK die Förderentscheidungen in der ersten Ausschreibungsrunde zur ¹óö°ù»å±ð°ù³Ü²Ô²µ von Konsortien in der NFDI getroffen und die ¹óö°ù»å±ð°ù³Ü²Ô²µ von neun NFDI-Konsortien beschlossen. Am 2. Juli 2021 hat die GWK die ¹óö°ù»å±ð°ù³Ü²Ô²µ von zehn weiteren Konsortien im Rahmen der zweiten Ausschreibungsrunde der NFDI beschlossen. Am 04.November 2022 hat die GWK über die ¹óö°ù»å±ð°ù³Ü²Ô²µ von sieben weiteren Konsortien sowie einer Initiative für NFDI-weite Basisdienste entschieden. Bei allen Entscheidungen folgte die GWK den Empfehlungen des NFDI-Expertengremiums, das der GWK die geförderten Anträge als Ergebnis eines intensiven Begutachtungs- und Bewertungsprozesses zur ¹óö°ù»å±ð°ù³Ü²Ô²µ vorgeschlagen hatte.Ìý
- Information für die Wissenschaft: „Zukunft der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) nach Auslaufen der Bund-Länder-Vereinbarung im Jahr 2028(interner Link), Oktober 2024
- Bericht: „Pecha Café zur zweiten Förderphase der NFDI-Konsortien (im Rahmen der CoRDI 2023)(interner Link) , September 2023
- Information für die Wissenschaft: „Nationale Forschungsdateninfrastruktur (NFDI): Eckpunkte für die zweite Förderphase veröffentlicht(interner Link) , August 2023
- Pressemitteilung der ¿ìÈý¿³Áú: „Nationale Forschungsdateninfrastruktur (NFDI): ¿ìÈý¿³Áú begrüßt Förderentscheidungen in dritter Auswahlrunde(interner Link) , November 2022
- Pressemitteilung der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK): , November 2022
Hinweis
Weitere Informationen zur NFDI werden auf dieser Seite veröffentlicht. Für einen Schnellzugriff nutzen Sie bitte die URL www.dfg.de/nfd(interner Link) bzw. www.dfg.de/nfdi/en(interner Link)