¿ìÈý¿³Áú-Hinweisportal
Die ¿ìÈý¿³Áú setzt sich dafür ein, dass wissenschaftsspezifische und gesetzliche Regeln in ¿ìÈý¿³Áú-geförderten Projekten und bei ¿ìÈý¿³Áú-Anträgen sowie innerhalb der ¿ìÈý¿³Áú-³Ò±ð²õ³¦³óä´Ú³Ù²õ²õ³Ù±ð±ô±ô±ð eingehalten werden. Sie ist sich als eine der größten Forschungsförderorganisationen in Europa und zentrale Einrichtung der wissenschaftlichen Selbstverwaltung in Deutschland Ihrer Verantwortung für eine integre Wissenschaft bewusst.
Unterstützen Sie uns mit Ihrem Hinweis dabei, Vorfälle aufzudecken, die die Integrität oder Finanzierung des Wissenschaftssystems in Deutschland beschädigen könnten, und wirken Sie an einem regelkonformen, selbstverwalteten und chancengerechten Wissenschaftssystem mit. Anhaltspunkte auf entsprechend schwerwiegende Rechtsverstöße mit Bezug zu ¿ìÈý¿³Áú-geförderten Projekten, ¿ìÈý¿³Áú-Anträgen oder in der ¿ìÈý¿³Áú-³Ò±ð²õ³¦³óä´Ú³Ù²õ²õ³Ù±ð±ô±ô±ðÌý(einschließlich des Berliner Büros und der Auslandbüros) können Sie – auch anonym – über das elektronische ¿ìÈý¿³Áú-Hinweissystem melden.Ìý
Meldeschwerpunkte
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über Meldeschwerpunkte bei der ¿ìÈý¿³Áú und weitere Meldewege und Beratungsangebote. Ihre Angaben werden bei allen Meldungen und Kontaktaufnahmen vertraulich behandelt.Ìý
Weitere Informationen zumÌý
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Die ¿ìÈý¿³Áú setzt ein besonderes Augenmerk auf die wissenschaftliche Integrität ¿ìÈý¿³Áú-geförderter Forschungsprojekte. Einen Orientierungsrahmen für wissenschaftliche Integrität in der deutschen Wissenschaft bildet der Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“, der 2019 durch die Mitgliedseinrichtungen der ¿ìÈý¿³Áú verabschiedet worden ist, und Standards für gute wissenschaftliche Praxis beschreibt.
Darüber hinaus nimmt die ¿ìÈý¿³Áú Hinweise auf wissenschaftliches Fehlverhalten entgegen, prüft und sanktioniert Fälle festgestellten wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Nicht jeder Verstoß gegen die Standards guter wissenschaftlicher Praxis stellt jedoch wissenschaftliches Fehlverhalten dar. Dieses liegt vielmehr insbesondere vor, wenn in einem wissenschaftserheblichen Zusammenhang vorsätzlich oder grob fahrlässig Falschangaben gemacht werden, sich fremde wissenschaftliche Leistungen unberechtigt zu eigen gemacht werden oder die Forschungstätigkeit anderer beeinträchtigt wird. Es muss ein Tatbestand gemäß „Verfahrensordnung zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten“ (VerfOwF) erfüllt sein.Ìý
- Verfahrensordnung zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalte(interner Link)
- Weitere Informationen zum Verfahren bei Verdachtsfällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens(interner Link)
Hinweise zu einem Verdacht wissenschaftlichen Fehlverhaltens können Sie (auch anonym) abgebenÌý
- per E-Mail an das Team Wissenschaftliche Integrität: wi@dfg.d(externer Link)
Zu dem meldefähigen Verdacht auf Fehlverwendungen von bewilligten Forschungsmitteln der ¿ìÈý¿³Áú in ¿ìÈý¿³Áú-geförderten Projekten zählen insbesondere der Verdacht auf:Ìý
- eine nicht projektbezogene oder unwirtschaftliche Verwendung der Mittel,
- eine unzulässige Doppelförderung oder
- sonstige abrechnungsbezogene Verstöße gegen die Verwendungsrichtlinien der ¿ìÈý¿³ÁúÌý
Im Falle einer Fehlverwendung von bewilligten Forschungsmitteln prüft und erhebt die ¿ìÈý¿³Áú gegebenenfalls ihren Anspruch auf Rückforderung der Mittel.
Hinweise auf einen Verdacht der Fehlverwendung von bewilligten Forschungsmitteln in ¿ìÈý¿³Áú-geförderten Projekten werden (auch anonym) entgegengenommen über das
Bei Beratungsbedarf zu der Frage, ob ein beobachtetes Fehlverhalten in diesem Sinne „meldewürdig“ ist, können Sie sich per E-Mail oder telefonisch an die Gruppe Wirtschaft, Revision und Compliance wenden:Ìý
- compliance@dfg.d(externer Link),ÌýTel. +49 228 885-2361
Der Verdacht auf Korruption erfasst alle Fälle, in denen eine sachgerechte Aufgabenerfüllung durch eine regelwidrige Austauschbeziehung zwischen Geber und Nehmer in ¿ìÈý¿³Áú-geförderten Projekten und im ¿ìÈý¿³Áú-Antrags- oder Begutachtungsverfahren angegriffen wird. Hierunter fallen die Straftatbestände der .Ìý
Auch der Verdacht auf tatsächliche oder potenzielle Interessenkonflikte, die geeignet sind, das Vertrauen in die Objektivität und Unabhängigkeit der Entscheidungsfindung der ¿ìÈý¿³Áú zu erschüttern, können gemeldet werden.
Hinweise können Sie (auch anonym) abgeben imÌý
Bei Beratungsbedarf zu der Frage, ob ein beobachtetes Fehlverhalten in diesem Sinne „meldewürdig“ ist, können Sie sich per E-Mail oder telefonisch an die Gruppe Wirtschaft, Revision und Compliance wenden:Ìý
- compliance@dfg.d(externer Link),ÌýTel. +49 228 885-2361
Sie können Rechtsverstöße melden, die Sie im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit bei der ¿ìÈý¿³Áú in der ¿ìÈý¿³Áú-³Ò±ð²õ³¦³óä´Ú³Ù²õ²õ³Ù±ð±ô±ô±ð oder als aktive*r oder ehemalige*r Mitarbeiter*in der ¿ìÈý¿³Áú sowie als Lieferant*in oder Dienstleister*in im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit in der ¿ìÈý¿³Áú-³Ò±ð²õ³¦³óä´Ú³Ù²õ²õ³Ù±ð±ô±ô±ð beobachtet haben und die inÌýÌýgenannt werden.
Für die ¿ìÈý¿³Áú besonders relevant sind danach zum Beispiel:
- Verstöße gegen den Datenschutz und die Informationssicherheit in der ¿ìÈý¿³Áú-³Ò±ð²õ³¦³óä´Ú³Ù²õ²õ³Ù±ð±ô±ô±ð (einschließlich des Berliner Büros und der Auslandbüros)
- Verstöße gegen Steuerrecht, inkl. Gemeinnützigkeitsrecht in der ¿ìÈý¿³Áú-³Ò±ð²õ³¦³óä´Ú³Ù²õ²õ³Ù±ð±ô±ô±ð (einschließlich des Berliner Büros und der Auslandbüros)
- Korruption und Verstöße gegen das Vergaberecht in der ¿ìÈý¿³Áú-³Ò±ð²õ³¦³óä´Ú³Ù²õ²õ³Ù±ð±ô±ô±ð (einschließlich des Berliner Büros und der Auslandbüros)
- sonstiges straf- oder bußgeldbewehrtes oder die ¿ìÈý¿³Áú schädigendes Verhalten in der ¿ìÈý¿³Áú-³Ò±ð²õ³¦³óä´Ú³Ù²õ²õ³Ù±ð±ô±ô±ð (einschließlich des Berliner Büros und der Auslandbüros), sofern die verletzten bußgeldbewehrten Regeln dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder der Rechte von Beschäftigten oder dem Betriebsrat dienenÌý
Hinweise können Sie (auch anonym) abgeben in unseremÌý
Meldungen, die in diesem Meldeschwerpunkt über das e-Hinweissystem abgegeben werden, erreichen die Compliance-Ombudsperson der ¿ìÈý¿³Áú. Sie können die Compliance-Ombudsperson ausschließlich in diesem Meldeschwerpunkt alternativ auch wie folgt kontaktieren:
- Rechtsanwalt Dr. Johannes Dilling
Landgrafenstraße 49
50931 Köln
Telefon: +49 (0) 221 933 107 40
Handy: +49Ìý(0) 163 347 6111
Fax: +49 (0) 221 933 107 42
RADilling@protonmail.co(externer Link)
Weitere Informationen zur Meldung an die Compliance-Ombudsperson finden Sie in den entsprechenden
Hinweisgeber*innen können Informationen über Verstöße nach dem Hinweisgeberschutzgesetz wahlweise auch an die folgende externe Meldestelle melden:
- Bundesamt für Justiz: allgemeine externe im beruflichen Kontext. Informationen über das Meldeverfahren und weitere spezialgesetzlich zuständige Meldestellen des Bundes.
Ansprechpersonen
Wissenschaftliches Fehlverhalten in ¿ìÈý¿³Áú-geförderten Projekten oder im Antrags- und Begutachtungsverfahren der ¿ìÈý¿³ÁúÌý
Ass. jur. Martin Steinberger (Teamleiter)
Team Wissenschaftliche Integrität
- Telefon: +49 (228) 885-3204, wi@dfg.d(externer Link)
Fehlverwendung von bewilligten Forschungsmitteln in ¿ìÈý¿³Áú-geförderten Projekten, Korruption/Interessenskonflikte in ¿ìÈý¿³Áú-geförderten Projekten oder im Antrags- und Begutachtungsverfahren der ¿ìÈý¿³Áú
Ass. jur.ÌýUte Schmidt (Gruppenleiterin)
Ansprechperson für Korruptionsprävention, Gruppe Wirtschaft, Revision und ComplianceÌý
- Telefon: +49 (228) 885-2361, compliance@dfg.d(externer Link)Ìý
Dr. jur. Christine Spitzer (stellvertretende Gruppenleiterin)
Ansprechperson für Korruptionsprävention (stv.), Gruppe Wirtschaft, Revision und ComplianceÌý
- Telefon: +49 (228) 885-2228, compliance@dfg.d(externer Link)Ìý