Mögliche Risiken in der internationalen Zusammenarbeit
Die ¿ìÈý¿³Áú hat im September 2023 Empfehlungen für die internationale Zusammenarbeit herausgegeben, die auch Erwartungen an Antragsteller*innen formulieren. Insbesondere bei geplanten Kooperationen mit Forscher*innen in autoritär regierten Ländern gilt es, Projekte sorgfältig auf mögliche Missbrauchsrisiken zu prüfen und auf diese – sowie auf den geplanten Umgang mit ihnen – im Antrag explizit einzugehen.
- Empfehlungen zum Umgang mit Risiken in internationalen Kooperatione(Download)
- Pressemitteilung Nr. 4(interner Link)
Welche Fragen zur Risikoabschätzung sollten sich Wissenschaftler*innen vor der Antragstellung für Projekte mit internationalen Partner*innen stellen?
Bei den folgenden Fragen, die sich Wissenschaftler*innen vor der Antragstellung für Projekte mit internationalen Partnern stellen sollten, handelt es sich um Orientierungspunkte. Die Fragen basieren auf den Empfehlungen zum Umgang mit Risiken in internationalen Kooperationen.
- Bestehen im Forschungsfeld Abhängigkeiten vom Partnerland und wenn ja, welche? Gäbe es alternative Kooperationspartner*innen ?
- Besteht die Möglichkeit, dass die gewonnenen Ergebnisse oder das generierte Wissen von Dritten missbraucht werden können?
- Verfolgen der*die Partner*in über das Projekt hinausgehende Ziele? Für welche Zwecke sollen die Ergebnisse möglicherweise eingesetzt werden?
- Wird am Partnerinstitut zu militärischen oder vergleichbaren Zwecken geforscht?
- Ist ein systematisches Abgreifen von Forschungsdaten oder von Erfahrungen aus der Forschungsarbeit angesichts der politischen Verfasstheit des Kooperationslands denk- bzw. erwartbar?
- Gibt es Umstände, die den Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung über Rechte und Pflichten der Projektbeteiligten sowie über die Durchführung des gemeinsamen Projekts verhindern?
- Gibt es Gründe anzunehmen, dass eine schriftliche Vereinbarung keine rechtliche Wirkung entfalten würde?
- Besteht die Möglichkeit, dass es Einschränkungen in Bezug auf die Wissenschaftsfreiheit gibt, etwa hinsichtlich der Publikation der Projektergebnisse?
Die im September 2023 vom Hauptausschuss der ¿ìÈý¿³Áú verabschiedeten Empfehlungen ergänzen die bisherigen Empfehlungen zum „Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung“ von Leopoldina und ¿ìÈý¿³Áú aus dem Jahr 2014 (Überarbeitung November 2022) im Hinblick auf die ¹óö°ù»å±ð°ù³Ü²Ô²µ internationaler Kooperationsprojekte und weitere Risiken der Zusammenarbeit.
Die Empfehlungen sollen auch in den Begutachtungs- und Entscheidungsprozess eingebunden werden und richten sich insofern auch an Gutachter*innen und Mitglieder der Entscheidungsgremien.Â
Weitere Informationen
Zur länderspezifischen Zusammenarbeit und regionalspezifischen Kooperationsleitfäden: