¿ìÈý¿³Áú

¸é±ð±è²¹°ù²¹³Ù³Ü°ù³¾Ã¶²µ±ô¾±³¦³ó°ì±ð¾±³Ù±ð²Ô

Bei der Finanzierung von Geräten in ¿ìÈý¿³Áú-Projekten geht die ¿ìÈý¿³Áú davon aus, dass die Einrichtung, in der die ¿ìÈý¿³Áú-Geräte aufgestellt und genutzt werden, für die gewöhnlichen Ausgaben der Unterhaltung aufkommt. Zu den durch die Einrichtung zu tragenden Ausgaben gehören auch die Wartungen, abnutzungs- und altersbedingte Reparaturen und Maßnahmen, mit der die Betriebsbereitschaft der betreffenden Geräte und Gebrauchsgegenstände erhalten wird. Die Einrichtung haftet für jedes Verschulden.

Reparatur aus vorhandenen Projektmitteln

Werden bei ¿ìÈý¿³Áú-finanzierten Geräten projektbedingte Reparaturen erforderlich, können diese Ausgaben ohne besondere Zustimmung der ¿ìÈý¿³Áú zu Lasten der für das Vorhaben bewilligten Mittel abgerechnet werden.Ìý

Reparaturantrag

Ist es nicht möglich, projektbedingte Reparaturen aus eigenen oder bewilligten Mitteln zu decken, kann die ¿ìÈý¿³Áú auf Antrag vor Vergabe des Reparaturauftrags zusätzliche Reparaturmittel bereitstellen, wenn das Gerät vollständig von der ¿ìÈý¿³Áú in der personenbezogenen ¹óö°ù»å±ð°ù³Ü²Ô²µ finanziert wurde. Teilfinanzierte Großgeräte sind daher von dieser ¹óö°ù»å±ð°ù³Ü²Ô²µ ausgeschlossen.

Die Finanzierung einer Gerätereparatur ist ausschließlich für Geräte möglich, die vollständig von der ¿ìÈý¿³Áú in der personenbezogenen ¹óö°ù»å±ð°ù³Ü²Ô²µ finanziert wurden, und nur wenn die Reparatur über den Rahmen der üblichen Instandhaltung hinausgeht. Die ¿ìÈý¿³Áú hat sich dazu entschlossen, die ¸é±ð±è²¹°ù²¹³Ù³Ü°ù³¾Ã¶²µ±ô¾±³¦³ó°ì±ð¾±³Ù±ð²Ô unabhängig vom Eigentumsverhältnis zu machen, weshalb nicht mehr nur ¿ìÈý¿³Áú-Leihgaben für eine Reparatur mithilfe des ¿ìÈý¿³Áú-Reparaturfonds in Frage kommen. Geräte, die nicht oder nur teilweise mit ¿ìÈý¿³Áú-Mitteln finanziert wurden, können jedoch nicht mit ¿ìÈý¿³Áú-Mitteln repariert werden.

Dazu ist der ¿ìÈý¿³Áú-Vordruck 22.30(interner Link) vollständig auszufüllen und an das Postfach zu versenden. Zur Prüfung des Antrags muss ein Angebot für die Reparatur beigelegt werden, Kostenvoranschläge sind nicht ausreichend. Reparaturkosten können durch die ¿ìÈý¿³Áú nur übernommen werden, wenn die Beauftragung der Reparatur nach der Entscheidung der ¿ìÈý¿³Áú über den Antrag erfolgt.

Kontakt

Fabian Vogt
E-Mail: reparatur@dfg.de
Telefon: +49 (228) 885-3134

Weitere Informationen

Hier ist beschrieben, welche ¹óö°ù»å±ð°ù±è°ù´Ç²µ°ù²¹³¾³¾e(interner Link) der personenbezogenen ¹óö°ù»å±ð°ù³Ü²Ô²µ zugeordnet werden (allerdings werden nicht in allen diesen Programmen Geräte gefördert).

Für ¿ìÈý¿³Áú-Geräte, die in Verbünden der ¿ìÈý¿³Áú-¹óö°ù»å±ð°ù³Ü²Ô²µ für Organisationen finanziert wurden, kann kein Reparaturantrag gestellt werden, da davon ausgegangen wird, dass im Rahmen der Finanzverantwortung der jeweilen Hochschulen die Finanzierung der Reparaturen sichergestellt werden kann - aus Mitteln der Einrichtungen oder Mitteln des Verbunds.Ìý

Bei Fragen zur Reparatur ¿ìÈý¿³Áú-finanzierter Geräte in Sonderforschungsbereichen, Transregios oder Forschungszentren wenden Sie sich bitte an die für diese Programme zuständige Gruppe(interner Link).

Bei Fragen zur Reparatur ¿ìÈý¿³Áú-finanzierter Geräte in Exzellenzclustern oder Forschungsimpulse wenden Sie sich bitte an die für diese Programme zuständige Gruppe(interner Link).

Ìý