¸é±ð±è²¹°ù²¹³Ù³Ü°ù³¾Ã¶²µ±ô¾±³¦³ó°ì±ð¾±³Ù±ð²Ô
Bei der Finanzierung von Geräten in ¿ìÈý¿³Áú-Projekten geht die ¿ìÈý¿³Áú davon aus, dass die Einrichtung, in der die ¿ìÈý¿³Áú-Geräte aufgestellt und genutzt werden, für die gewöhnlichen Ausgaben der Unterhaltung aufkommt. Zu den durch die Einrichtung zu tragenden Ausgaben gehören auch die Wartungen, abnutzungs- und altersbedingte Reparaturen und Maßnahmen, mit der die Betriebsbereitschaft der betreffenden Geräte und Gebrauchsgegenstände erhalten wird. Die Einrichtung haftet für jedes Verschulden.
Reparatur aus vorhandenen Projektmitteln
Werden bei ¿ìÈý¿³Áú-finanzierten Geräten projektbedingte Reparaturen erforderlich, können diese Ausgaben ohne besondere Zustimmung der ¿ìÈý¿³Áú zu Lasten der für das Vorhaben bewilligten Mittel abgerechnet werden.Ìý
Reparaturantrag
Ist es nicht möglich, projektbedingte Reparaturen aus eigenen oder bewilligten Mitteln zu decken, kann die ¿ìÈý¿³Áú auf Antrag vor Vergabe des Reparaturauftrags zusätzliche Reparaturmittel bereitstellen, wenn das Gerät vollständig von der ¿ìÈý¿³Áú in der personenbezogenen ¹óö°ù»å±ð°ù³Ü²Ô²µ finanziert wurde. Teilfinanzierte Großgeräte sind daher von dieser ¹óö°ù»å±ð°ù³Ü²Ô²µ ausgeschlossen.
Die Finanzierung einer Gerätereparatur ist ausschließlich für Geräte möglich, die vollständig von der ¿ìÈý¿³Áú in der personenbezogenen ¹óö°ù»å±ð°ù³Ü²Ô²µ finanziert wurden, und nur wenn die Reparatur über den Rahmen der üblichen Instandhaltung hinausgeht. Die ¿ìÈý¿³Áú hat sich dazu entschlossen, die ¸é±ð±è²¹°ù²¹³Ù³Ü°ù³¾Ã¶²µ±ô¾±³¦³ó°ì±ð¾±³Ù±ð²Ô unabhängig vom Eigentumsverhältnis zu machen, weshalb nicht mehr nur ¿ìÈý¿³Áú-Leihgaben für eine Reparatur mithilfe des ¿ìÈý¿³Áú-Reparaturfonds in Frage kommen. Geräte, die nicht oder nur teilweise mit ¿ìÈý¿³Áú-Mitteln finanziert wurden, können jedoch nicht mit ¿ìÈý¿³Áú-Mitteln repariert werden.
Dazu ist der ¿ìÈý¿³Áú-Vordruck 22.3(interner Link) vollständig auszufüllen und an das Postfach reparatur@dfg.d(externer Link) zu versenden. Zur Prüfung des Antrags muss ein Angebot für die Reparatur beigelegt werden, Kostenvoranschläge sind nicht ausreichend. Reparaturkosten können durch die ¿ìÈý¿³Áú nur übernommen werden, wenn die Beauftragung der Reparatur nach der Entscheidung der ¿ìÈý¿³Áú über den Antrag erfolgt.
Kontakt
E-Mail: | reparatur@dfg.de |
Telefon: | +49 (228) 885-3134 |
Weitere Informationen
Hier ist beschrieben, welche ¹óö°ù»å±ð°ù±è°ù´Ç²µ°ù²¹³¾³¾(interner Link) der personenbezogenen ¹óö°ù»å±ð°ù³Ü²Ô²µ zugeordnet werden (allerdings werden nicht in allen diesen Programmen Geräte gefördert).
Für ¿ìÈý¿³Áú-Geräte, die in Verbünden der ¿ìÈý¿³Áú-¹óö°ù»å±ð°ù³Ü²Ô²µ für Organisationen finanziert wurden, kann kein Reparaturantrag gestellt werden, da davon ausgegangen wird, dass im Rahmen der Finanzverantwortung der jeweilen Hochschulen die Finanzierung der Reparaturen sichergestellt werden kann - aus Mitteln der Einrichtungen oder Mitteln des Verbunds.Ìý
Bei Fragen zur Reparatur ¿ìÈý¿³Áú-finanzierter Geräte in Sonderforschungsbereichen, Transregios oder Forschungszentren wenden Sie sich bitte an die für diese Programme zuständige Grupp(interner Link).
Bei Fragen zur Reparatur ¿ìÈý¿³Áú-finanzierter Geräte in Exzellenzclustern oder Forschungsimpulse wenden Sie sich bitte an die für diese Programme zuständige Grupp(interner Link).
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