FAQ: Open Access
Wissenschaftler*innen sind darauf angewiesen, die Arbeiten anderer rezipieren und ihre eigenen Beiträge optimal verbreiten zu können, da der intensive Austausch von Erkenntnissen ebenso wie die kritische Prüfung der Ergebnisse wesentliche Teile der Forschung sind. Allerdings erschweren hohe Lizenzgebühren für elektronische Publikationen gerade im internationalen Kontext oftmals den wissenschaftlichen Austausch, und die forschungsrelevanten Daten, auf deren Grundlage die publizierten Erkenntnisse beruhen, sind in herkömmlichen Medien oft nicht oder in einer für eine umfassende Nachnutzung nur unzureichenden Form darstellbar.Â
Demgegenüber können über das Internet entgeltfrei zugängliche elektronische Veröffentlichungen (Open-Access-Publikationen) ohne jede Einschränkung rezipiert und wissenschaftliche Roh- und Primärdaten für eine produktive Nachnutzung verfügbar gemacht werden. Dabei kommt der elektronischen Veröffentlichung je nach Disziplin zurzeit ein unterschiedlicher Stellenwert zu. Dennoch werden Open-Access-Publikationen nach gegenwärtiger Erfahrung häufiger zitiert als herkömmliche Publikationen und lenken die Aufmerksamkeit der wissenschaftlichen Öffentlichkeit in hohem Maße auf sich; ihr umfassender Nachweis schafft eine breite Basis für innovative Forschungen.Â
Deshalb hat die ¿ìÈý¿³Áú bereits am 22. Oktober 2003 die unterzeichnet und sich so zu den Bemühungen bekannt, den Fortschritt der Wissenschaft durch die ¹óö°ù»å±ð°ù³Ü²Ô²µ leicht zugänglicher, über das Internet frei verfügbarer elektronischer Ressourcen zu unterstützen. Zuletzt hat die ¿ìÈý¿³Áú im Jahr 2022 den unterzeichnet, der von Science Europe, der cOAlition S, OPERAS (einer europäischen Infrastruktur für offene Wissenschaftskommunikation in den Geistes- und Sozialwissenschaften) und der französischen Förderorganisation Agence nationale de la recherche (ANR) verantwortet wird. Weiterhin unterstützt die ¿ìÈý¿³Áú die Prinzipien des International Science Council zum wissenschaftlichen Publizieren und die Vorschläge zur Reform des wissenschaftlichen Publikationswesens.
Im Januar 2006 hat der Hauptausschuss der ¿ìÈý¿³Áú Richtlinien für die Bereitstellung von Ergebnissen aus ¿ìÈý¿³Áú-geförderten Projekten im Open Access verabschiedet, die 2020 aktualisiert worden sind. Die ¿ìÈý¿³Áú erwartet die Veröffentlichung von Ergebnissen aus den Projekten in geeigneten Open-Access-Zeitschriften oder die Bereitstellung bereits publizierter Aufsätze über Open-Access-Repositorien (s. ¿ìÈý¿³Áú-Vordruck 2.00 – 01/2(Download), Kap. 13.2).
Nein. Die allgemeinen Verwendungsrichtlinien (¿ìÈý¿³Áú-Vordruck 2.00 – 01/2(Download)) enthalten jedoch eine Aufforderung zur Veröffentlichung im Open Access:
„Die Bewilligungsempfängerinnen und Bewilligungsempfänger der ¿ìÈý¿³Áú sind aufgefordert, ihre Projektergebnisse zum Zweck der wissenschaftsadäquaten Kommunikation im Open Access zu veröffentlichen. Die entsprechenden Beiträge sollten entweder direkt in qualitätsgesicherten bzw. fachlich anerkannten Open-Access-Zeitschriften oder auf Open-Access-Plattformen publiziert oder zusätzlich zur Verlagspublikation möglichst ohne Zeitverzug in disziplinspezifische oder institutionelle elektronische Archive (Repositorien) eingestellt werden. “
(Kap. 13.2, S. 45)
In der ¹óö°ù»å±ð°ù³Ü²Ô²µ des Open Access arbeitet die ¿ìÈý¿³Áú eng mit Partnern aus Deutschland, Europa und der Welt zusammen. Im Kontext der Allianz-Initiative „Digitale Information“ hat sich die ¿ìÈý¿³Áú unter anderem für die Einführung eines unabdingbaren Zweitveröffentlichungsrechts eingesetzt. Über Organisationen und Netzwerke wie Knowledge Exchange, Science Europe und den Global Research Council wirkt die ¿ìÈý¿³Áú auch im europäischen und internationalen Kontext mit, die Transformation des wissenschaftlichen Publizierens vom Subskriptions- in das Open-Access-Modell zu gestalten. 2022 hat die ¿ìÈý¿³Áú den unterzeichnet.
¿ìÈý¿³Áú-geförderte Autor*innen können die im Rahmen der Einzelförderung bzw. Koordinierter Programme eingeworbene Publikationspauschale auch nutzen, um die bei der Veröffentlichung in Open-Access-Zeitschriften gegebenenfalls erforderlichen Artikelbearbeitungsgebühren zu bestreiten.
Die ¿ìÈý¿³Áú bietet zudem ¹óö°ù»å±ð°ù±è°ù´Ç²µ°ù²¹³¾³¾(interner Link) an, über die Open-Access-Infrastrukturen und -Dienste aufgebaut werden können.
Mit den Anträgen zur Durchführung von Forschungsvorhaben können pauschale Publikationsmittel eingeworben werden (Modul Basismodu(Download), Kap. 2.6). So stellt die ¿ìÈý¿³Áú in der Einzelförderung Publikationsmittel in Höhe von 750 Euro pro Jahr der Förderdauer zur Verfügung. Diese Mittel können auch genutzt werden, um die Gebühren für Open-Access-Veröffentlichungen zu finanzieren.
Sofern die für eine Open-Access-Veröffentlichung anfallenden Gebühren die bewilligten Publikationsmittel übersteigen, ist es bei einer flexibilisierten ¹óö°ù»å±ð°ù³Ü²Ô²µ möglich, die Publikationsmittel zulasten von Personal- oder Sachmitteln aus derselben Bewilligung zu verstärken.
Die ¿ìÈý¿³Áú nimmt keine Anträge entgegen, die ausschließlich die Finanzierung einer Open-Access-Publikation erbitten. Publikationen, die im Programm „Publikationsbeihilfe“ gefördert werden, sollen im Open Access veröffentlicht werden; der Verzicht auf eine Open-Access-Veröffentlichung bedarf der Begründung.
Weitere Informationen zu Open Access finden Sie hie(interner Link).
Weitere Informationen
zu den ¿ìÈý¿³Áú-¹óö°ù»å±ð°ù±è°ù´Ç²µ°ù²¹³¾³¾en: