Ausschuss zur Prüfung von Mitgliedschaftsanträgen
Der Ausschuss zur Prüfung von Mitgliedschaftsanträgen ist ein ständiger Ausschuss des Senats der ¿ìÈý¿³Áú. Seine Aufgabe liegt in der Prüfung der Anträge auf Mitgliedschaft in der ¿ìÈý¿³Áú. Im Rahmen des Aufnahmeverfahrens berät der Ausschuss die antragstellenden Einrichtungen. Leitlinie seines Handelns ist § 3 der Satzung der ¿ìÈý¿³Áú, in der die Voraussetzungen für eine Aufnahme in die ¿ìÈý¿³Áú geregelt sind.
Aufgenommen werden können:
- Hochschulen, die Einrichtungen der Forschung von allgemeiner Bedeutung sind,
- andere Einrichtungen der Forschung von allgemeiner Bedeutung,
- die in der Union der Akademien der Wissenschaften in der Bundesrepublik Deutschland zusammengeschlossenen Akademien für ihre wissenschaftlichen Klassen,
- wissenschaftliche Verbände von allgemeiner Bedeutung, die dem Zweck des Vereins dienlich sind.
- Mitglieder des Ausschusse(interner Link)
Weitere Informationen
Kontakt
E-Mail: | kathrin.denter@dfg.de |
Telefon: | +49 (228) 885-3236 |