¿ìÈý¿³Áú

Ausschuss zur Prüfung von Mitgliedschaftsanträgen

Der Ausschuss zur Prüfung von Mitgliedschaftsanträgen ist ein ständiger Ausschuss des Senats der ¿ìÈý¿³Áú. Seine Aufgabe liegt in der Prüfung der Anträge auf Mitgliedschaft in der ¿ìÈý¿³Áú. Im Rahmen des Aufnahmeverfahrens berät der Ausschuss die antragstellenden Einrichtungen. Leitlinie seines Handelns ist § 3 der Satzung der ¿ìÈý¿³Áú, in der die Voraussetzungen für eine Aufnahme in die ¿ìÈý¿³Áú geregelt sind.

Aufgenommen werden können:

  • Hochschulen, die Einrichtungen der Forschung von allgemeiner Bedeutung sind,
  • andere Einrichtungen der Forschung von allgemeiner Bedeutung,
  • die in der Union der Akademien der Wissenschaften in der Bundesrepublik Deutschland zusammengeschlossenen Akademien für ihre wissenschaftlichen Klassen,
  • wissenschaftliche Verbände von allgemeiner Bedeutung, die dem Zweck des Vereins dienlich sind.
  • Mitglieder des Ausschusses(interner Link)

Weitere Informationen

Kontakt

Kathrin Denter
E-Mail: kathrin.denter@dfg.de
Telefon: +49 (228) 885-3236